Allgemeine Geschäftsbedingungen
- GERICHTSSTAND
- Die Volt-Team GmbH, geschäftsansässig: Magdalenenstraße 34
42111 Wuppertal (nachfolgend: Volt-Team), ist spezialisiert auf Elektroinstallationen, Netzwerktechnik, DeugV3 Messungen, Sondermaschinenbau, Schaltschrankbau, Service/Wartung und Reparatur für Webmaschinen. - Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis des Volt-Teams mit Ihren Kunden und werden damit zum Vertragsbestandteil.
- Sie gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis mit einem Kunden, der das Geschäft entweder als Verbraucher und damit als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchergeschäft), oder der als Unternehmer und damit als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft das Geschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt (Handelsgeschäft).
- Abweichende Bedingungen eines Kunden, der das Geschäft als Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Handelsgeschäft) tätigt, sowie Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Volt-Team schriftlich bestätigt werden.
- Die Volt-Team GmbH, geschäftsansässig: Magdalenenstraße 34
- LEISTUNGSINHALTE
Die Leistungen des Volt-Teams umfassen neben der Elektroinstallation Netzwerktechnik auch DeugV3 Messungen, Sondermaschinenbau, Schaltschrankbau, Service/Wartung und Reparatur für Webmaschinen. - VERTRAGSANBAHNUNG UND ABSCHLUSS-/ PLANUNG UND ÄNDERUNGEN
- Auf Grundlage der Besichtigung des Kundenobjekts oder einer konkreten Kundenanfrage erstellt das Volt-Team ein entsprechendes Angebot, das die vereinbarten Leistungen und die dazu gehörenden Materialien umfasst. Darin erfasst ist eine Schätzung des erforderlichen Aufwands. Somit handelt es sich bei den Angeboten von des Volt-Teams in der Regel nicht um Festpreisangebote, es sei denn, das jeweilige Angebot versteht sich ausdrücklich als „Festpreisangebot“.
Der Kunde hat vorab alle relevanten Auskünfte vollständig zu erteilen, damit das Volt-Team den genauen Aufwand und Umfang der Arbeiten erfassen kann.
Hierzu gehört die Mitteilung insbesondere über:- jegliche Arten von Arbeitserschwernissen
- vorhandene Vorschäden sowie bereits ausgeführte Sanierungen oder Installationen
- alles, was für die Planung der Arbeiten von Relevanz sein könnte.
- Bezüglich der Planungs- und Ausführungsarbeiten kommt mit dem Kunden ein Werkvertrag zustande.
- Das Volt-Team hält sich an ihre erstellten Angebote über einen Zeitraum von sechs Wochen gebunden. Mit schriftlicher Bestätigung des Kunden, also Unterzeichnung des Angebotes oder entsprechender angebotsbezogener schriftlicher oder mündlicher Zustimmungserklärung kommt der Auftrag sodann zustande.
- Ergibt sich im Rahmen der Auftragsausführung aufgrund der Vorgabe oder des Wunsches des Kunden Änderungs- oder Ergänzungsbedarf zum Angebot, werden sich die Parteien darüber vorab verständigen und dies schriftlich festhalten. Der genaue Bedarf wird dann in einem Nachtragsauftrag festgehalten, für dessen Zustandekommen dieselben Voraussetzungen gelten wie für das Ursprungsangebot, es sei denn, dass Zusätze schriftlich auf dem Dokument unter beidseitigem Einverständnis und Unterzeichnung des Zusatzes festgehalten werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftragsgeber zusätzliche oder alternative Arbeiten, die dem Grunde nach bereits im Angebot Anklang gefunden haben, verlangt und denen das Volt-Team nachkommt. In einer solchen Handhabung ist dann der Verzicht des Auftraggebers auf ein gesondertes schriftliches Nachtragsangebot enthalten.
- Werden während der Tätigkeiten des Volt-Teams andere Arbeiten oder Leistungen notwendig, die für den geschuldeten Erfolg geboten sind, so ist das Volt-Team berechtigt, diese Arbeiten auch ohne vorheriges Nachtragsangebot und Zustimmungserklärung des Kunden durchzuführen, sofern dadurch nicht ein Mehraufwand von mehr als 30% der Ursprungskosten entsteht. Der Kunde kann sich in einem solchen Fall nicht auf § 649 BGB berufen.
- Ist das Volt-Team auch mit der Planung der Arbeiten beauftragt gewesen, haftet das Volt-Team für mögliche Versäumnisse oder Fehler in der Planung mit der Folge, dass daraus entstehender Änderungsbedarf zwecks Erzielung des Werkerfolges nicht gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
- Führen allerdings vom Kunden angeordnete Änderungen des Werkerfolges zu Mehraufwand bei dem Volt-Team, so können diese Leistungen gesondert in Ansatz gebracht werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zuvor hinterlegten Ursprungskalkulation.
- Auf Grundlage der Besichtigung des Kundenobjekts oder einer konkreten Kundenanfrage erstellt das Volt-Team ein entsprechendes Angebot, das die vereinbarten Leistungen und die dazu gehörenden Materialien umfasst. Darin erfasst ist eine Schätzung des erforderlichen Aufwands. Somit handelt es sich bei den Angeboten von des Volt-Teams in der Regel nicht um Festpreisangebote, es sei denn, das jeweilige Angebot versteht sich ausdrücklich als „Festpreisangebot“.
- PFLICHTEN DES VOLT-TEAMS
- Die Ausführung der Arbeiten und Leistungen des Volt-Teams richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis und erfolgt nach den anerkannten Regeln der gegenwärtigen Technik und unter Einhaltung der Produktfreigaben.
- Das Volt-Team schuldet eine Leistung, die sich für das im Vertrag Vorausgesetze und ansonsten zur gewöhnlichen Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes erwarten kann.
- Im Rahmen ihrer Planung wird das Volt-Team die tatsächlichen Bedingungen beim Kunden vor Ort prüfen und ihrem Angebot zugrunde legen. Das Volt-Team wird den Kunden auf ihr erkennbare Mängel von Vorgewerken hinweisen. Die dahingehende Pflicht zur Prüfung von Vorgewerken beschränkt sich allerdings auf das objektive Sichtbare und nicht auf Fachkenntnisse, die nicht der Branche des Volt-Teams unterfallen.
- VERBRAUCHERBAUVERTRAG
- Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird und das Volt-Team zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird, es sei denn, der Kunde hat bereits einen Architekten mit der Planung beauftragt.
Ein Verbraucherbauvertrag kann nur in Textform geschlossen werden. - Das Volt-Team überreicht dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss eine ausführliche Baubeschreibung. Spätestens mit der Fertigstellung des Werkes übergibt das Volt-Team dem Kunden die Unterlagen, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistungen tatsächlich unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt worden sind.
- Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu, über das er im Rahmen des Vertragsabschlusses von dem Volt-Team rechtzeitig schriftlich informiert wird. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Näheres dazu regelt die Widerrufsbelehrung.
Das Volt-Team steht im Falle eines wirksamen Widerrufs des Kunden der Werklohn für die Leistungen zu, die bis zum Widerruf erbracht worden sind.
Das Widerrufsrecht ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:- bei dringenden Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, für die das Volt-Team ausdrücklich angefordert hat;
- bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind oder deren Herstellung auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
- wenn die Ware nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird; das betrifft vor allem Werkmaterialien und Baustoffe;
- sobald das Volt-Team die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt hat, dass das Volt-Team mit der Ausführung der Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf.
- Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird und das Volt-Team zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird, es sei denn, der Kunde hat bereits einen Architekten mit der Planung beauftragt.
- PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten das Volt-Team diese über verlaufende Versorgungsleitungen genau aufzuklären. Für mangels entsprechender Information nicht absichtlich herbeigeführte Schäden scheidet eine Haftung des Volt-Teams aus.
- Der Kunde sichert zu, die Arbeiten von Vorgewerken der zu bearbeitende Bereiche als mangelfrei abgenommen zu haben. Für etwaige Baumängel von Vorgewerken hat der Kunde einzutreten. Sollten die Leistungen des Volt-Teams durch solche Baumängel beeinträchtigt werden, so dass auch das Volt-Team ihre Leistungen nicht mangelfrei erstellen kann, so bleibt der Vergütungsanspruch des Volt-Teams trotz dadurch bedingter, etwaiger Mängel ihrer Leistungen in voller Höhe bestehen.
- Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Anschlüsse (z.B. Strom) werden dem Volt-Team vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- HAFTUNG DES VOLT-TEAMS
- Das Volt-Team haftet im Fall einer mangelhaften Ausführung ihrer Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die von dem Volt-Team verwendete Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit und Güte den vertraglich vereinbarten Anforderungen zum Zeitpunkt der Lieferung. Eine Haftung ist begrenzt auf ein sog. Auswahlverschulden.
- Das Volt-Team übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der gelieferten Ware.
Auch besteht keine Haftung für teilweise Mängel an Produkten, die handelsüblich sind. Zudem liegt nur dann ein Mangel vor, wenn dieser bereits zum Zeitpunkt der Verwendung des Produkts vorgelegen hat. - Zeigt der Kunde einen Mangel an dem gelieferten Produkt oder den erbrachten Leistungen an, so hat das Volt-Team zunächst ein zweimaliges Recht auf Nachbesserung. Gelingt die Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so liefert das Volt-Team ein Ersatzprodukt. In einem solchen Fall hat der Kunde das mangelhafte Produkt an das Volt-Team herauszugeben.
- Der Kunde kann bei endgültig gescheiterter Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Ersatz der Aufwendungen geltend machen, die ihm durch die Beauftragung eines Dritten mit der Erfüllung des vertraglich Vereinbarten entstanden sind. Der Schadensersatz von dem Volt-Team ist dabei auf die Höhe des Gestaltungswertes begrenzt. Eine Haftung des Volt-Teams für Folgekosten jeglicher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, die gescheiterte Nachbesserung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Volt-Teams.
Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäfts ist die Ersatzpflicht für Schäden an anderen Gegenständen des Kunden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt, sofern das Volt-Team den Schaden zu vertreten hat und fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. - Liegt ein Handelsgeschäft vor, hat der Kunde die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 7 Werktagen dem Volt-Team anzuzeigen, wobei die Anzeige schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) oder auch mündlich erfolgen kann. Im Rahmen eines solchen Handelsgeschäfts haftet das Volt-Team nicht für Sachschäden, die nicht an dem Werk selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. Soweit die Haftung des Volt-Teams ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Volt-Team oder ihrer Erfüllungsgehilfen bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme des Werks. Hat der Kunde das Geschäft als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit getätigt (Handelsgeschäft), beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
- Die Haftung des Volt-Team für Personenschäden (Verletzung von Körper oder Gesundheit) bleibt von den hier getroffenen Regelungen zu den Mängelgewährleistungsverpflichtungen des Kunden und ihrer Verjährung unberührt und damit uneingeschränkt bestehen.
- Für Fälle höherer Gewalt, wie z. B. Sturm oder Frost, scheidet eine Haftung des Volt-Teams aus.
- ABNAHME / ABNAHMEFIKTION / VERGÜTUNG
- Über die Fertigstellung des Werkes erfolgt eine Abnahme. Der Kunde kann diese wegen nur unwesentlicher Mängel nicht verweigern.
- Die Abnahmefiktion tritt ein, sofern der Kunde sich zu dem Abnahmeverlangen des Volt-Teams nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden äußert oder die Abnahme ohne Benennung eines Mangels verweigert. Kunden, die Verbraucher sind, werden auf diese Rechtsfolgen mit der Abnahmeaufforderung des Volt-Teams schriftlich – d.h. in Textform – hingewiesen.
- Teilabnahmen sind möglich, sofern diese mit dem Kunden vereinbart werden.
- Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen des Volt-Teams an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Eine gemeinsame Zustandsfeststellung ist dann von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben und mit der Angabe des Tages der Feststellung zu versehen.
- Das Volt-Team kann die Zustandsfeststellung dann einseitig vornehmen, wenn der Kunde an einem vereinbarten Termin oder an einem von dem Volt-Team unter Wahrung einer angemessenen Frist bestimmten Termin nicht teilnimmt, es sei denn, der Kunde hat sein Fernbleiben nicht zu vertreten und hat dies dem Volt-Team unverzüglich mitgeteilt.
Durfte das Volt-Team die Zustandsfeststellung alleine vornehmen, wird dem Kunden ein mit Datum der Feststellung und Unterschrift des Volt-Teams versehene Abschrift zur Verfügung gestellt. - Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes und Erhalt der prüffähigen Schlussrechnung fällig.
Zur Prüffähigkeit der Schlussrechnung übergibt das Volt-Team in für den Kunden nachvollziehbarer Weise eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen. Sofern der Kunde dagegen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung begründete Einwendungen erhebt, wird eine Prüffähigkeit unterstellt. - Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
- KÜNDBARKEIT DES VERTRAGES / RÜCKTRITTSRECHT
- Die Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses richtet sich für den Kunden nach § 649 BGB. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Vertrages ist das Volt-Team berechtigt, die erbrachten Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Vergütung abzurechnen.
- Das Volt-Team kann den Vertrag kündigen, wenn die vereinbarten Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erbracht werden können. Davon bleibt der volle Vergütungsanspruch des Volt-Teams unberührt.
- Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen.
- Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich, d.h. in Textform erfolgen, so dass eine Kündigung per E-Mail nicht wirksam ausgesprochen werden kann.
- Das Volt-Team ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall erfolgt die Abrechnung des Auftrages hinsichtlich der bis dahin erbrachten Leistungen auf Basis der vereinbarten Vergütung. Das Volt-Team kann zudem die unverbrauchte Ware zurückzuverlangen.
- MEDIATION / GERICHTSSTAND
- Die Parteien vereinbaren bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zunächst die Durchführung eines Mediationsverfahrens und werden sich gemeinsam auf einen Mediator verständigen.
- Erst beim Scheitern der Mediation soll der Rechtsweg offen sein. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis mit einem Kunden, der Kaufmann ist, ist Wuppertal. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Geschäftssitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.